HOCHSAISON 2024 : 1. Juli-1. Sep.
HOCHSAISON 2025 : 1. Februar-1. März, 28.Juni-30. Aug.
NEBENSAISON : Andere Wochen
Für Anmietungen von längerer Dauer wird ein Rabatt von 10% für zusätzliche Woche angewendet .
Aufenthalte unter 7 Nächte möglich nur für „Last Minute“ Buchungen.
Wochenweise Vermietung von Samstag 16 Uhr bis bis zum folgenden Samstag 9 Uhr
Nebenkosten : Heiz- und Elektrizitätskosten, Kurtaxe.
Optionen : Holz und Hofen, Endreinigung und Bettwäsche
Zahlungsbedingungen
Bettwäsche wird auf Wunsch und gegen ein Entgelt von CHF 35.00 pro Garnitur zur Verfügung gestellt.
Anzahlung: 50 % des Mietpreises, fällig zum Zeitpunkt der Reservation; die geleistete Anzahlung dient gleichzeitig als Reservationsbestätigung. Der gesamte Betrag ist vorab zu entrichten wenn der Mietpreis CHF 350.00 nicht übersteigt. Die Anzahlung musst auf das Konto CH73 0840 1000 0622 2712 2 eingezahlt weden, oder mit Reservierung System. Die Reservation ist erst nach dem Erhalt der Anzahlung gültig und definitiv.
Annullierung
Im Falle einer Annullierung mehr als 30 Tage vor Mietbeginn ist der Mieter zur Zahlung von 50 % des Mietpreises verpflichtet. Im Falle einer Annullierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn oder im Falle einer vorzeitigen Abreise ist der Mieter verpflichtet, den gesamten vereinbarten Mietpreis zu bezahlen.
Kaution
Eine Anzahlung von CHF 300.00/EUR 350.00 am Anfang des Wohnsitzes als Sicherheiten für Stände-werden ist benötigt
Allgemeinen Bedingungen
Die Räumlichkeiten in ihrem ursprünglichen Zustand zu belassen und nach Ablauf des Mietvertrags das Mietobjekt einschliesslich vollständigem Inventar in perfekt aufgeräumtem und sauberem Zustand zu übergeben. Im gegenteiligen Fall wird die nachträgliche Reinigung mit CHF 120.00 in Rechnung gestellt
Der Mieter ist durch eine Privathaftpflichtversicherung versichert.
Im Fall der folgenden, innerhalb des Mietobjekts oder in dessen Umgebung vorfallenden Ereignisse schliesst der Eigentümer jegliche Haftung aus: Unfall, Verlust oder Beschädigung von Eigentum, Diebstahl, sowie andere Schädigungen und Nachteile und jeglicher Belästigung, die von außerhalb des Grundstücks kommt.
Im Falle von Ereignissen von höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Unwetter oder Feuer kann der Eigentümer den Mietvertrag ohne die Leistung einer Entschädigung annullieren. In diesem Fall wird dem Mieter der bereits gezahlte Betrag zurückerstattet.
Die allgemeinen Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht und der Gerichtsstand ist Sitten (VS).